Wer sind wir?
Leistungen
Entsprechend der neu gefassten Betriebserlaubnis vom 1.Oktober 2013 ist das Kinder- und Jugendheim Benshausen eine stationäre Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 34 SGB VIII mit einer Gesamtkapazität von 59 Plätzen:
Anzahl der Plätze:
Sozialpädagogische Wohngruppen - 51
Heilpädagogische Wohngruppe - 5
Trainingswohnen - 1
Betreutes Einzelwohnen - 2
Die Einrichtung ist zur Aufnahme von seelisch behinderten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen geeignet. Der Trägerverein "Kinder- und Jugendheim Benshausen e. V." leistet Erziehungshilfen entsprechend §§ 27, 30, 34, 35 a, 41 KJHG - SGB VIII.
Wir bieten Kindern und Jugendlichen in schwierigen Lebenssituationen ein vorübergehendes zu Hause.
Unser Anliegen ist es:
- eine bestmöglichste schulische und/oder berufliche Perspektive zu ermöglichen
- Hilfe anzubieten, um sich selbst helfen zu können
- bei Kummer, Sorgen und Gewalterfahrungen beizustehen
- gemeinsam eine optimale Lebensperspektive aufzubauen